Verfahren und Fristen
Vormerkungen sind für Kinder, die in Fürth leben, im Jahr vor der Einschulung möglich.
Diese sind Montag von 15:30 – 16:30 Uhr und Donnerstag von 9:00 – 10:30 Uhr oder nach Terminvereinbarung möglich.
Bei der Vormerkung werden die Daten der Kinder und der Erziehungsberechtigen aufgenommen. Es besteht die Möglichkeit, die Einrichtung zu besichtigen und vorhandene Fragen zu erörtern. Die Vormerkung muss im Zeitraum von Sep. – Dez. des Jahres bestätigt werden, da sonst die Vormerkung zum neuen Kalenderjahr erlischt.
Aufgenommen werden die Kinder, in der Regel, nach:
- Kinder die zum Schuljahresbeginn die 1. Klasse besuchen
- Geschwisterkinder
- Kinder aus dem städt. Kindergarten Otto-Seeling-Promenade
- Kinder von alleinerziehenden Eltern
- soziale Notfälle
- Kinder aus dem Schulsprengel
Dies regelt die Benutzersatzung der Stadt Fürth.
Ansprechperson
Herr Böncker, Leitung