Elternbeitrag

Dieser Betrag (Gebührensatzung gültig ab 01.09.2023 ) wird vom Träger festgelegt, der Elternbeirat dazu angehört.

Die Gebühren betragen für jeden angefangenen Monat für Hortkinder:

    • bis 4 Stunden: 148,00 Euro
    • bis 5 Stunden: 163,00  Euro
    • bis 6 Stunden: 178,00 Euro
    • bis 7 Stunden: 193,00 Euro
    • bis 8 Stunden: 208,00 Euro
    • bis 9 Stunden: 223,00 Euro
    • bis 10 Stunden: 238,00 Euro

§ 2 der Gebührenordnung der Stadt Fürth

2a.) Besuchen zwei oder mehrere Kinder einer Familie gleichzeitig eine Kindertageseinrichtung der Stadt Fürth, so wird für das Kind, durch dessen Betreuung die höchste Gebühr entsteht, der volle Beitrag fällig; für alle weiteren Kinder der Familie ermäßigt sich die Gebühr auf 50 %. Das gilt nicht für das Verpflegungsgeld und die Getränkepauschale.

Der August ist beitragsfrei.

Höhe des Verpflegungsgeldes:

Teilzeitvariante: Verpflegungsgeld für wöchentlich bis zu 2 Verpflegungstage in 11 Monaten  58,00 €

Vollzeitvariante: Verpflegungsgeld für wöchentlich 3 bis zu 5 Verpflegungstage in 11 Monaten  95,00 €

Dies beinhalten je nach Buchung eine warmes Mittagessen, am Nachmittag ein Snack (Rohkost, Obst o.ä.), sowie in den Ferien ein kleines Frühstück.